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Gegenbuchung von rückgesandter Ware gegen Forderung

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Die Konsumentin hatte wie bereits etliche Male vorher schon, bei Amazon Europe Core S. a. r l. zwei Artikel bestellt. Nach einigen Tagen hat die Konsumentin die beiden Artikel bekommen, probiert und wieder retour gesendet. Einige Tage später erhielt die Konsumentin seitens der Amazon Europe Core S. a. r l. die Aufforderung, die bestellten Artikel umgehend zu bezahlen. Tags darauf erhielt sie die erste Mahnung von Amazon Europe Core S. a. r l. Später wurde ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Die Konsumentin versuchte sowohl telefonisch als auch schriftlich die Sache aufzuklären. Da ihr Amazon Europe Core S. a. r l. unterschiedliche unpraktikable Lösungsvorschläge angeboten wurden – es wurde etwa mitgeteilt, dass erst nach Bezahlung der beiden Artikel eine Ausbuchung und Rücküberweisung erfolgen könnte etc., wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzen sich umgehend mit Amazon Europe Core S. a. r l. in Verbindung, um die Sache im Interesse der Konsumentin abzuklären. Kurz darauf hat Amazon Europe Core S. a. r l. die offene Zahlung gegen die zurückgesendeten Artikel ausgebucht und den laufenden Inkassoauftrag zurückgenommen.