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Ungewollter Internetvertrag

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Herr H. interessierte sich für den Bereich Dropshipping und wollte sich auf diesem Bereich fortbilden. Da er im Internet und auf diversen sozialen Medien viel Werbung darüber gesehen hatte, hat dieses Gebiet sein Interesse weiter geweckt und er ist auf die Firma

CopeCart GmbH gestoßen. In der Folge schloss der Konsument bei der Copecart GmbH einen Vertrag ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein. Der Konsument wollte sich in seiner beruflichen Laufbahn weiterbilden und dachte, dies wäre eben eine gute Möglichkeit. Aus diesem Grund gab er auf der Internet Seite der Firma CopeCart GmbH eine Bestellung zu einem sogenannten Dropshipping Vertrag auf – dies jedoch ohne genau die AGBs zu lesen. Weiters kann man auf dieser Internet Seite, wenn man die Bestellung abgibt, ein Häkchen setzen, das bewirkt, dass das Widerrufsrecht erlischt. Da der Konsument die deutschen Sprache nur ansatzweise beherrscht, hat er den Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht verstanden beziehungsweise nicht genau gelesen und das Häkchen vorschnell einfach gesetzt. Per Mail verständigte er die Copecart GmbH sofort am nächsten Tag, mit der Bitte, dass er diesen Vertrag beziehungsweise diese Bestellung stornieren will. Als der  Konsument jedoch keine Antwort von der Copecart GmbH erhielt, sondern lediglich eine Mahnung über einen Betrag von rund € 2000,- wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

 

Der Konsumentenschutz Verband und seine Presseabteilung versuchten umgehend, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu erwirken: Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich ist es gelungen, einen Vergleich zwischen dem Konsumenten und der Copecart GmbH zu erwirken: Der Konsument hatte letztlich nur einen Bruchteil der ursprünglich geforderten Summe zu zahlen, wodurch alle wechselseitigen Ansprüche beglichen werden konnten.