Herr H. buchte gemeinsam mit zwei Freunden eine Pauschalreise nach Barcelona (Hotel + Flug) über Bravofly SA. Drei Stunden vor Flugantritt wurde der Konsument darüber informiert, dass die gebuchten Flüge gecancelt wurden, wobei jedoch keine Alternative angeboten wurde, obwohl zwei weitere Flüge ungefähr zur selben Zeit ebenfalls von Wien nach Barcelona anberaumt/vorgesehen waren. Der Konsument setzte sich umgehend mit der Fluggesellschaft in Verbindung, wurde jedoch betreffend einen Kostenersatz auf die Buchungsgesellschaft Bravofly SA verwiesen. Da seitens der Bravofly zunächst jedoch nur die Erstattung des Hinfluges zugesichert wurde, durch den gecancelten Hinflug aber der gebuchte Hotelaufenthalt sowie Rückflug nicht angetreten werden konnte, wofür Herr H. ebenfallls einen Kostenersatz forderte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Nachdem der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung der Bravofly SA den Fall und das Anliegen des Konsumenten ausführlich darlegten, entschuldige sich diese zunächst für die dem Konsumenten entstandenen Unannehmlichkeiten. Die Bravofly SA legte weiters dar, dass sie keinerlei Einfluss auf Entsscheidungen der Fluggesellschaft hätten, dennoch wären sie bereit, Herrn H. den gesamten Buchungsbetrag von rund € 1.540,- zu erstatten.