Herr B. abonnierte die Zeitschrift NEWS bei der Neue Verlagsgesellschaft mbH. Da beim Verlag die Adresse des Konsumenten nicht richtig/vollständig erfasst wurde, wurden ihm die Zeitschriften allerdings nicht zugestellt, E-Mails (und Anrufe) in dieser Sache blieben seitens des Verlages ohne Reaktion. Nach Angaben von Herrn B. gelangten lediglich Zahlungserinnerungen/Mahnungen an seine richtige Adresse. Aus diesen Gründen kündigte Herr B. das Abo, was vom Verlag ebenfalls ignoriert wurde, da in der Folge ein Inkassobüro von der Neue Verlagsgesellschaft mbH beauftragt wurde, offene Forderungen samt Gebühren einzutreiben. Da Herr B. nicht für Zeitschriften zahlen wollte, die ihm nicht zugestellt wurden, wandte dieser sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Vermittlungsversuche seitens des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung blieben leider erfolglos, da die Neue Verlagsgesellschaft mbH in einer Stellungnahme zwar die Fehlerfassung der Adresse eingestand, in der Folge jedoch (mit Ausnahme eines einzigen Exemplares) alle Zeitschriften nachgeliefert hätte. Ein Inkassobüro sei nur deshalb eingeschaltet worden, weil weder Zahlungen noch eine Kündigung seitens des Konsumenten erfolgt wären. Bei Redaktionsschluss qualifizierte die Neue Verlagsgesellschaft mbH die gegenständlichen Forderungen als offen, räumte aber ein, dass "Selbstverständlich kann uns gerne der Nachweis der Kündigung erbracht werden und wir werden das Abonnement einstellen und eventuell anfallende Gutschriften rückerstatten."