Herr T. kündigte seine langjährige Mitgliedschaft bei der MCDC Fitness Holding GmbH und MCD Fitness GmbH (clever-fit) mit 11.02.2021. Das Vertragsende wurde zunächst mit dem 31.05.2021 festgelegt mit dem Hinweis, dass dieser Zeitpunkt sich bei Stilllegungen durch Covid-19 Maßnahmen ändern könne. Der Konsument sah sich zu diesem Schritt veranlasst, da er mit der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge bei einer Stilllegung des Studios wegen der Covid-19 Maßnahmen nicht einverstanden war, darüber hinaus kam nach Angaben von Herrn T. zu nicht nachvollziehbaren Abbuchungen - etwa seitens der Eurofit24 , wofür der Herr T. nie seine Zustimmung erteilt hatte. Da nach erfolgter Kündigung keine Klarheit hinsichtlich des konkreten Vertragsendes und weiterer Mitgliedsbeiträge bestand - Herr T. erhielt durchgehend Zahlungsaufforderungen und Abbuchungen etwa für die Servicepauschale - wandte sich dieser an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Herrn T. zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden: Aus Kulanz - so die MCDC Fitness Holding GmbH und MCD Fitness GmbH (clever-fit) - wurde das Vertragsende zum 31.05.2021 belassen. Jene Beiträge, die Herrn T. nach seinem Vertragsende abgebucht wurden, wurden zurücküberwiesen.