Herr T. hatte eine Fitness-Mitgliedschaft bei der FIT/One GmbH. Pandemiebedingt konnte das Training trotz Bezahlung der Mitgliedsbeiträge nicht stattfinden. Herr T. kündigte sein Abo und das Unternehmen wollte seine Mitgliedschaft um den Zeitraum der Nichtinanspruchnahme verlängern. Herr T. wollte allerdings sein Geld für besagten Zeitraum zurück und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich.
Die Firma FIT/One antworte in einer Stellungnahme, dass es ihrer Ansicht nach durch die behördlich angeordnete Unterbrechung auch zu einer Unterbrechung der Vertragslaufzeit kommt und diese sich dadurch entsprechend nach hinten verschiebt. Die Verschiebung komme im Ergebnis näher an die ursprünglich vereinbarte Regelung heran, als dass einige Vertragsmonate einfach ersatzlos wegfallen. Man biete Herr T. an die für den geschlossenen Zeitraum bereits bezahlten Beiträge zwar zurück zu bezahlen, der Vertrag verschiebe sich allerdings in der Gültigkeit nach hinten und das Ende der Mitgliedschaft wäre dann der 31.03.2022. Herr T. war mit diesem Angebot einverstanden.