Zahnspange brachte nicht das gewünschte Ergebnis
Frau K. hatte sich vor rund 10 Jahren eine Zahnspange bei Herrn Ing. Dr. Ludwig Spusta Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Implantologie gekauft. Die Behandlung musste dann wegen eines Auslandsaufenthaltes unterbrochen werden. Nach ihrer Rückkehr wollte Frau K. die Behandlung abschließen, wozu es allerdings nicht kam. Frau K. bat den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. Die Ordination Dr. Ludwig Spusta antwortete schnell und teilte mit, dass Frau K. vor zehn Jahren auf die Notwendigkeit eines Retainers hingewiesen wurde. Der Termin für den Abdruck war für Februar 2010 vereinbart jedoch von Frau K. einseitig abgesagt worden. Der Fall hätte auch einem Kollegen im Ausland übergeben werden können. Frau K. habe 10 Jahre nichts von sich hören lassen. Frau K. reagierte empört und verlangte die Dokumentation. Die Ordination Dr. Ludwig Spusta teilte mit, dass Frau K. regelmäßig angeschrieben wurde, um die Behandlung - im Rahmen des zeitlich befristeten Fensters - wieder aufzunehmen, allerdings ohne Erfolg.