Behandlung in Tierklinik mit Restrisiko
Im Juli 2020 ließ Frau E. ihre Hündin in der Tierklinik Aspern kastrieren. Da sich der Gesundheitszustand der Hündin stark verschlechterte und sich auch keine Lösung abzuzeichnen schien, brachte Frau E. ihre Hündin auf die Veterinärmedizinische Universität, wo man sofort eine Notoperation durchführte. Durch diese Behandlung entstanden Kosten in der Höhe von rund € 2.500,-. Frau E. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung beim Ersatz dieser Kosten durch die Tierklinik Aspern. In einer ersten Stellungnahme ersuchte die Tierklinik & Tierheilzentrum Aspern Betriebsgesellschaft M.B.H. um Fristerstreckung. In einer weiteren Stellungnahme bot die Geschäftsleitung an, gemeinsam mit Frau E. an einer zufriedenstellenden Lösung zu arbeiten. In einer weiteren Stellungnahme wurde auf die noch ausstehende Antwort der Haftpflichtversicherung verwiesen. Die niederösterreichische Versicherung AG teilte dann in einer Stellungnahme mit, noch nicht über die Rechnungen der VET-MED-Uni zu verfügen, um eine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Nach der Weiterleitung der Rechnungen erklärte sich die Versicherung bereit, die Hälfte der Behandlungskosten (rund € 2.460,-) in der Höhe von rund € 1.230,-. zu übernehmen. Frau E. war mit dem Vorschlag einverstanden und kurze Zeit später war auch die Überweisung zu ihren Gunsten bereits erledigt. Frau E. bedankte sich bei allen Beteiligten für diese kooperative Lösung und für die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich.