Zum Probetraining gelockt, jedoch kein kostenpflichtiger Vertrag erwünscht
Frau M. sei unter Hinweis auf ein kostenfreies Probetraining an einen Stand im Stadioncenter gelockt worden, wo sie in Folge seitens CVS Fitness GmbH aufgefordert worden sei, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, obwohl ein Wunsch seitens der Konsumentin einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abzuschließen nie bestanden habe. Sie habe keine Mitgliedskarte erhalten und auch nie die Fitnesseinheiten konsumiert. Daraufhin habe die Konsumentin sicherheitshalber Ihren Rücktritt von Vertrag erklärt und CVS Fitness GmbH um Bestätigung ersucht. Frau M. wandte sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine Kulanzlösung gefunden werden. CVS Fitness GmbH war bereit den Vertrag aus Kulanz zu beenden und sämtliche Forderungen auszubuchen.