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Fitnesscenter in Corona-Zeiten

Im Dezember 2019 hatten sich Herr W. und seine Lebenspartnerin in das Fitnessstudio Fit Fabrik St. Pölten eingeschrieben. Aufgrund der staatlich angeordneten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus war das Studio von Mitte März bis Ende Mai 2020 geschlossen. Der Betreiber der Fit Fabrik bot den Konsumenten nur zwei Möglichkeiten der Gutschrift an. Keine der beiden Möglichkeiten kam für Herrn W. in Frage. Da sich auch das Angebot geändert hatte und manche Leistungen nicht mehr angeboten werden (Sauna), wollte Herr W. den Vertrag auflösen. Der Betreiber der Fit Fabrik wollte das nicht zulassen und drohte mit der Einschaltung eines Anwaltes. In einer ersten Stellungnahme gab sich das Unternehmen uneinsichtig. Für die verlorenen 2,5 Monate wollte es nur 2 Monate Ersatz leisten. Die Sauna und Gruppenkurse seien nicht Bestandteil des Vertrages, da sie dort nicht erwähnt seien. Herr W. reagierte auf diese Stellungnahme mit der Dokumention des Werbeplakats, wonach man seitens des Unternehmens sehr wohl die Sauna, Aerobic, Fitness und sogar den Parkplatz bewarb. Der Betreiber Fit Fabrik gab sich unnachgiebig und forderte von den Konsumenten einseitig, dass man gemeinsam an einem Strang ziehen möge. Herr W. reagiert erneut mit Vertragsdetails und Werbedetails und forderte das Zugesagte ein. Schlussendlich teilte der Betreiber der Fit Fabrik mit, dass der Vertrag nunmehr knapp ein Jahr früher, somit am 31.12.2020 enden werde. Herr W. teilte in seiner abschließenden Nachricht mit, dass er gewisse Begründungen des Unternehmens nicht nachvollziehen könne und der zu zahlende Schlussbetrag, auch wenn dieser nur gering sei, nicht der korrekten Höhe entspreche.