Neuwertiges Hausboot gebucht - Hausboot eines älteren Jahrgangs erhalten
Im September 2013 habe Herr W. ein neuwertiges Hausboot für drei Personen bei dem Unternehmen Harald Böckl GmbH gebucht, jedoch habe er ein Hausboot eines älteren Jahrgangs zur Miete erhalten. Nach der Übergabe habe der Konsument sämtliche Mängel an dem Hausboot bemerkt. Da Heer W. eigenständig keine positive Lösung finden konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen einer Preisminderung aufgrund der vorhandenen Mängel zuzustimmen. Trotz der Intervention des Konsumentenschutzes konnte keine positive Lösung für Herrn W. gefunden werden. Das Unternehmen Harald Böckl GmbH teilte mit, dass der Konsument Unwahrheit verbreitet und es eindeutig ist, dass Herr W. keinen wie immer gearteten Anspruch auf Entschädigung hat.