Postversand nicht automatisch sicherste Methode
Frau B. wollte ihrer in der Schweiz lebenden Schwester eine Freude bereiten und versandte rechtzeitig vor Weihnachten 2019 ein liebevoll verpacktes Paket mit der Österreichischen Post AG. Das Paket wurde laut Angaben der Konsumentin jedoch unterwegs von Dritten geöffnet, der Inhalt entnommen, und sogar mit wertlosem Papier befüllt und wieder auf die Reise geschickt. Die Empfängerin merkte diesen Umstand erst, als sie das Paket zu Weihnachten öffnete. Da die Sendung als Einschreiben aufgegeben wurde, erwartet sich Frau B. einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Transport der Sendung. Frau B. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung, zumal sie die von der Österreichischen Post AG - in Kulanz - angebotenen € 10,- Entschädigung als Verhöhnung empfand. Die Österreichische Post AG reagierte in Form mehrerer Stellungnahmen. In einer ersten Stellungnahme wurde auf die nicht optimale Versandvariante sowie den Umstand hingewiesen, dass die Beschädigung während des Transportes erkannt und markiert wurde, das Paket allerdings am Empfangsort übernommen und nicht sofort beanstandet wurde. Darüber hinaus sei die Versicherung bei dieser Art des Versands mit € 50 begrenzt. Nach einer weiteren Urgenz teilte die Österreichische Post AG mit, dass man nunmehr bereit sei, der Konsumentin eine Ersatzleistung in der Höhe von € 100,- zuzüglich knapp € 16,- an Versandentgelt mittels Überweisung zu erstatten. Frau B. bedankte sich für die Unterstützung aller Beteiligten und die Angelegenheit konnte damit für sie zufriedenstellend gelöst werden.