Hochzeits-Fotobox mit Forderung
Frau E. hatte bei der Firma fotoBOOX o. G ein Angebot für eine Fotobox eingeholt. Vorab hatte sie Informationen per Mail erhalten, Fragen wurden ihr telefonisch beantwortet. Sie erhielt ein Angebot, welches sie unterschrieb. In der Folge teilte ihr ein Bekannter mit, sie mit einer Kamera bei der Feier zu unterstützen und Frau E. stornierte den Auftrag und wurde in der Folge mit einer 100-Prozent-Forderung konfrontiert. Auf ihren Hinweis, dass diese Verpflichtung in keiner Form vor Abschluss mitgeteilt worden sei, reduzierte die Firma fotoBOOX o.G. die Forderung um die Hälfte. Frau E. fühlte sich überrumpelt und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme teilte die Firma fotoBOOX o.G, mit, dass der Rücktritt außerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist erfolgt sei. Darüber hinaus werde jeder Rücktritt gesondert geprüft und keinesfalls leichtfertig. In diesem Fall sei der Rücktritt aufgrund eines günstigeren Angebots erklärt worden. Man sehe daher keinen Grund von der Forderung abzuweichen und werde diese allenfalls auch durchsetzen. Man ersuche um Verständnis, Frau E. keine bessere Rückmeldung geben zu können.