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Stilllegung des Vertrags oder doch nicht?

Frau M. hat zusammen mit ihrem Gatten Fitnessverträge in der Filiale Bodystreet GmbH in der Taborstraße, Wien abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumenten sind diese als langjährige Kunden mit den Leistungen des Unternehmens jedoch nicht mehr zufrieden (Vertragsstilllegung, unerwünschte Kontoabbuchungen, neues Personal). Frau M. hat aufgrund ihrer Schwangerschaft die Fitnessleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen dürfen, weshalb sie eine entsprechende Bestätigung in der Filiale vorbeigebracht hat und um Stilllegung des Vertrages ersuchte. Entsetzt musste die Konsumentin nach fast einem Jahr feststellen, dass von ihrem Konto mehrmals Geld abgebucht wurde. Da Frau M. die Vorgehensweise des Fitnessunternehmens nicht als kundenorientiert empfunden habe und die Kündigung beider Verträge inkl. Rückerstattung der abgebuchten Beträge haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau M. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der neue Filialleiter der Bodystreet GmbH hat sich mit den Konsumenten in Verbindung gesetzt und Frau M. teilt uns mit, dass die Angelegenheit erfolgreich erledigt wurde.