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Brillenkauf über das Internet

Frau K. hatte sich im Juni 2018 eine Brille über das Internetportal brillen.at der Firma SuperVista AG gekauft. Ausführender Partner des Internet-Händlers war die Firma Optiker Fellner in 1220 Wien. Frau K. tat wie ihr geheißen und fuhr zu dem Optiker, um ihre neue Brille abzuholen. Da sie auf dem rechten Brillenglas nur verschwommen sah, wurden ihre Augen 3 Stunden lang vermessen. Es entstanden Unstimmigkeiten über die Qualität der Lieferung und Frau K. reklamierte die mangelhafte Lieferung bei der SuperVista AG. Einem Optikerwechsel wollte die Firma nicht zustimmen, Frau K. verweigerte die Zahlung und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Aufforderung zur Stellungnahme teilte die SuperVista AG mit, dass Frau K. im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie die Möglichkeit habe, die Brille bis Mitte November 2018 umzutauschen.