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Leinenkleid mit Damenparfüm lässt sich nicht mehr retournieren

Frau K. hat sich Mitte Juni 2018 vom Unternehmen Alessia GmbH ein Leinenkleid zu einem Preis von ca. € 150,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin habe sie beim Umkleiden nicht bemerkt, dass ihr das Kleid zu durchscheinend war, weshalb sie dieses später umtauschen wollte. Frau K. ging also mit dem erworbenen Artikel zurück zum Geschäft und berief sich auf das Umtauschrecht laut Kassenbon, umso mehr, als dass auch das Originalkärtchen noch immer am Kleid angebracht war. Der Inhaber des Unternehmens habe ihr jedoch gesagt, dass das Kleid nach ihrer Seife und Ihrem Parfüm rieche und damit getragen wurde, weshalb die Konsumentin dieses nicht mehr retournieren könne. Frau K. fühlte sich dadurch ungerecht behandelt und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Alessia GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.