Fenster mit Zuglufterscheinungen
Frau Dr. S. habe im November 2015 das Unternehmen Stadlauer Fenster und Türen GmbH mit der Lieferung und Montage von 15 neuen Fenstern, Rollläden, Insektenschutzgittern und Zwangslüftungen für ihre zu der Zeit noch unbewohnte Wohnung beauftragt, die im Februar 2016 eingebaut werden sollten. Da das Haus erst ab Herbst 2016 bewohnt wurde, wurden Zuglufterscheinungen erst im Winter bemerkt und Anfang Januar 2017 bei dem Geschäftsführer des Unternehmens reklamiert. Laut Angaben der Konsumentin habe sie im Januar 2017 einen gerichtlich beeideten Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt und den Bericht an das Unternehmen geschickt. Nach mehreren Versuchen ihrerseits und auch seitens des Gutachters, das Unternehmen zu erreichen, zeigte man sich bereit, die Mängel zu beheben, jedoch ohne Erfolg. Da die Konsumentin viel Zeit und Geld investiert hat und nicht mehr weiter wusste, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Fr. Dr. S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Stadlauer Fenster und Türen GmbH hält die Stellungnahme der Konsumentin im Wesentlichen für falsch und unrichtig. Alle laut Gutachten festgestellten Mängel seien erledigt. Des Weiteren ließ das Unternehmen mitteilen, dass die Konsumentin den Rechtsweg beschreiten möge.