Abopflicht für eine nicht funktionierende Internetseite
Frau I. wurde im Frühjahr 2018 mit unerklärlichen Mahnungen seitens des Unternehmens KINO CINEMAS LTD (Mangoflix.de) für eine angebliche Mitgliedschaft konfrontiert. Die Konsumentin teilt uns mit, dass sie sich nicht einmal sicher ist, ob sie oder ein Familienmitglied sich auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet habe und wenn, dann sicher nur aus Versehen. Laut Angaben der Frau I. habe sie über die angebliche Registrierung keine E-Mail erhalten und für sie war auch nicht erkennbar, dass durch die Anmeldung automatisch eine Mitgliedschaft begründet werde. Nach Erhalt der Mahnungen hat Frau I. im Internet recherchiert, die besagte Internetseite könne jedoch weder aufgerufen, noch gefunden werden. Die Konsumentin sei mit der Zahlung nicht einverstanden, da sie sich zu keinem Abo verpflichtet habe. Frau I. habe mehrfach versucht, das Unternehmen zu erreichen, aber vergebens, weshalb sie sich damit letztlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt hat, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau I. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.