Hausverbot lässt Fragen offen
Herr S. ist Kunde der Sonnenstudio-Kette der Sun Company Franchising & Warenhandel GesmbH aus Wien. Im Oktober 2017 hat der Konsument im Rahmen der "Oktober Aktion" Guthaben im Wert von beinahe € 1.000,- erworben. Bei einem Besuch ungefähr 2 Monate später im Studio im 19. Wiener Gemeindebezirk wurde jedoch seine Kundenkarte vom Cumputersystem des Unternehmens nicht akzeptiert, obwohl andere Kundenkarten problemlos funktionierten. Die Mitarbeiterin des Unternehmens habe diesen Umstand auf das Alter der Karte zurückgeführt und Herrn S. mitgeteilt, dass es möglich ist, dass Guthaben auf eine neue Kundenkarte umzubuchen. Auf seine Bitte hin, dies gleich zu erledigen, teilte sie ihm jedoch mit, dass dies nur in jener Filiale durchgeführt werden kann, wo das Guthaben ursprünglich erworben wurde. Herr S. ist danach zum nächstgelegenen Studio gefahren, wo seine alte Kundenkarte problemlos akzeptiert wurde. Auch in einem anderen Studio hat diese einwandfrei funktioniert, weshalb er gegenüber einer Mitarbeiterin des Unternehmens durchblicken ließ, eventuell rechtliche Schritte einzuleiten, da er sich durch das Verhalten der Mitarbeiterin im 19. Bezirk schikaniert fühlte. Als er wieder eine Besonnung im Studio im 19. Bezirk konsumieren wollte, hat seine Kundenkarte überraschender Weise funktioniert, er wurde jedoch gebeten auf den Chef zu warten, da dieser mit ihm sprechen wollte. Laut Angaben des Konsumenten, war der Chef verärgert, dass Herr S. mit einem Rechtsanwalt "gedroht" haben soll, nur weil das Lesegerät nicht richtig funktionierte und erteilte ihm kurzer Hand ein Hausverbot für das Studio im 19. Bezirk. Als danach Herr S. eine Besonnung in einem anderen Studio konsumieren wollte, wurde ihm diese mit dem Verweis auf das Hausverbot in der Filiale im 19. Bezirk verweigert und damit begründet, dass alle Filialen vernetzt seien und das Hausverbot somit überall gelte. Da Herr S. mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte und auch nicht nachvollziehen konnte, wieso über seine Person ein Hausverbot ausgesprochen wurde, wandte er sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Trotz mehreren Anfragen hat uns seitens des Unternehmens Sun Company Franchising & Warenhandel GesmbH bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme erreicht.