Kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag
Frau A. ist Mitglied in einem von der Fit Fabrik betriebenem Fitnessstudio in Wien Hietzing. Die Konsumentin teilt uns mit, dass sie sich nach einer Rücken-OP an das Unternehmen gewandt und um eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft ersucht hat. Sie hat auch alle benötigten Unterlagen vorgelegt, war jedoch mit der Antwort des Unternehmens nicht einverstanden. Man hat ihr mitgeteilt, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht möglich ist und der Vertrag, wie in solchen Fälle laut den AGB vorgesehen, für die Dauer der gesundheitlichen Beschwerden der Konsumentin stillgelegt wird. Da Frau A. mit dem Unternehmen diesbezüglich auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen hat in seiner ersten Stellungnahme mitgeteilt, dass der Vertrag derweilen stillgelegt wurde, bis der gesundheitliche Zustand der Konsumentin wieder ein Trainieren ermöglicht. Frau A. hat darauf mitgeteilt, dass laut ihrer Ärztin derzeit keine positive Prognose bescheinigt werden könne und sie daher davon ausgehen muss, dass sie nie wieder trainieren werde können, weshalb sie auf einer vorzeitigen Vertragsauflösung besteht. Das Unternehmen hat daraufhin auf seine erste Stellungnahme verwiesen und zusätzlich mitgeteilt, dass man der Konsumentin aus Kulanz angeboten hat, den Vertrag auf ein anderes Mitglied umzutragen, was jedoch seitens Frau A. abgelehnt worden sei, weshalb man nun die Sache als erledigt sieht.