Kaufzusage?
Herr G. habe mit einer Mitarbeiterin des Unternehmens JetMarine Schiffswerft GmbH interessehalber per E-Mail Verhandlungen über den Kauf eines Motorboots geführt. Der Kaufvertrag sei nach Angaben von Herrn G. nicht zustande gekommen, jedoch habe der Konsument seitens des Unternehmens eine Forderung in Höhe von € 5.000,- als Stornogebühr erhalten, da die Mitarbeiterin des Unternehmens der Meinung gewesen wäre, dass der Konsument eine Kaufzusage bei Instandsetzung der Scheibe des Bootes erklärt habe. Da Herr G. die Forderung nicht nachvollziehen konnte, zumal er im Konjunktiv eine Kaufbedingung geäußert habe und zu einem Kauf mehr als reines Kaufinteresse, nämlich eine eindeutige vertragliche Willenserklärung erforderlich sei, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen ihn auszubuchen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit im Kulanzweg durch eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Konsumenten geklärt werden. Der Konsument hat an das Unternehmen JetMarine Schiffswerft GmbH einen Betrag in Höhe von € 1.000,- überwiesen, welchen das Unternehmen verdoppelt und an eine Hilfsorganisation gespendet hat.