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Unglückliche Beziehung durch Parship?

Frau M. registrierte sich im Jahr 2017 bei der Online Partnerbörse Parship, um, wie in der Werbung versprochen, den Partner fürs Leben zu finden. Bald darauf hatte sie auch tatsächlich einen Mann an ihrer Seite, diesen fand sie jedoch nicht über Parship. Da die Konsumentin nun keine Verwendung mehr für ihren Parship-Zugang mehr hatte und darüber hinaus auch ihre neue Beziehung nicht gefährden wollte, schickte sie dem Unternehmen ihre Kündigung. Da ihr diese aber, zu ihrem großen Ärger, vor Ablauf der Vertragslaufzeit verwehrt wurde, wandte sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.


Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem für Frau M. leider nicht zufriedenstellend gelöst werden. Auf Nachfrage erklärte die hinter Parship stehende PE Digital GmbH, Frau M. hätte sich bei ihrer Registrierung für eine Laufzeit von 12 Monaten für ihre Mitgliedschaft entschieden. Eine rückwirkende Verkürzung sei leider nicht möglich.