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Ratenzahlung für Fitness Studio?

Frau S. schloss im Herbst 2015 motiviert durch ein Sonderangebot eine Jahresmitgliedschaft bei der Femme Fitness Studio GmbH ab, die mit Anfang 2016 zu laufen beginnen sollte. Nach ein paar Monaten geriet die Konsumentin jedoch in eine schwierige finanzielle Lage, weshalb es ihr nicht mehr möglich war, die Beiträge von € 80,- pro Monat zeitgerecht zu zahlen. In weiterer Folge wurde Frau S. ab Mai 2016 der Zutritt zum Fitnessstudio verwehrt. Da sie sich mittlerweile mit einer Forderungshöhe von € 1900,- konfrontiert sah, wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Hilfe bei der Lösung des Problems. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Femme Fitness Studio GmbH ließ über ihre rechtsfreundliche Vertretung ausrichten, man sei seitens des Unternehmens mehrmals auf die Konsumentin zugegangen, um eine Lösung des Problems zu erarbeiten. Dies sei jedoch nicht gelungen. Da keinerlei Zahlungen von Frau S. eingegangen seien, wäre auch eine Ratenzahlung nicht erfolgreich gewesen. Daher habe man ihr den Zugang zum Studio schlussendlich sperren und die Forderung zur Eintreibung geben müssen.