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Kündigungsfrist im Fitnesscenter

Im Oktober 2016 schloss Frau B. eine Mitgliedschaft im Fitnesscenter California (Schweighart Sportstudio GmbH) ab. Da sie aufgrund ihrer Ausbilungssituation das Trainingsangebot des Studios nicht mehr wahrnehmen konnte, kündigte sie ihre Mitgliedschaft wieder. Obwohl sie nach eigenen Angaben nicht auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten aufmerksam gemacht wurde, wurde ihr diese Zeit seitens des Fitnessstudios California dennoch zusätzlich in Rechnung gestellt. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, wandte sich Frau B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Hilfe. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine teilweise Lösung des Problems gefunden werden. Das Unternehmen bot der Konsumentin an, zur Erledigung der Angelegenheit den noch ausständigen Mitgliedsbeitrag für Oktober 2017 in der Höhe von ca. € 50,- einzuzahlen.