Enttäuschendes Geburtstagsgeschenk
Im Sommer 2017 kaufte Herr W. um € 430,- einen E-Scooter der Marke UNION Trading als Geburtstagsgeschenk für seinen Sohn. Während einer Probefahrt blockierte der Roller jedoch, wodurch der Sohn von Herrn W. zu Sturz kam und sich mehrere leichte Verletzungen zuzog. Nachdem er das Gefährt von der Reparatur zurück erhielt, musste der Konsument zu seinem Ärger feststellen, dass es bereist nach einigen Tagen zu einem neuerlichen Defekt kam. Als Reaktion auf die neuerliche Reklamation wurde der E-Scooter ausgetauscht, wobei auch das zweite Fahrzeug nach kurzer Zeit nicht mehr richtig funktionierte. Da er diesen Umstand für ein Geburtstagsgeschenk an sein Kind besonders ärgerlich fand, wandte sich Herr W. mit seinem Wunsch nach einer angemessenen Entschädigung an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn W. und seinen Sohn vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Obwohl die UNION Trading GmbH nach der Reklamation des zweiten E-Scooters diesen zurücknahm und Herrn W. den Kaufpreis auszahlte, war das Unternehmen im Sinne der Kundenzufriedenheit zu einer kulanten Lösung bereit. Man bot Herrn W. an, ihm einen weiteren Scooter um einen reduzierten Preis von € 150,- zukommen zu lassen, um die Enttäuschung des Sohnes über sein defektes Geburtstagsgeschenk wiedergutzumachen.