Zeitschriften-Jahresabonnement entstanden, jedoch kein Vertrag abgeschlossen
Im Oktober 2014 habe Herr S. eine Zahlungsaufforderung in Höhe von € 45,- seitens LIBU-ZET eU erhalten, obwohl er keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen habe. Laut Angaben des Konsumenten habe er nie den Wunsch geäußert, ein Jahresabonnement der Zeitschrift "HÖR ZU" in Anspruch zu nehmen, geschweige denn diesbezüglich Informationen erhalten. Er habe sich diesbezüglich mit LIBU-ZET eU in Verbindung gesetzt, jedoch ohne eine positive Rückmeldung erhalten zu haben. Daraufhin wandte sich Herr S. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. LIBU-ZET eU war bereit den Vertrag als Nichtig zu betrachten und hat sämtliche Forderungen gegen Herrn S. ausgebucht.