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Motorschaden trotz Wartung des Bootes?

Herr A. übergab, wie bereits mehrere Jahre hindurch, im Herbst 2016 sein Motorboot der TopYacht Handels- und Service GmbH zum Überwintern und Durchführung des anstehenden Service. Im Zuge dieser Arbeiten wurden einige Reparaturen ausgeführt, unter anderem wurde dabei die Wasserpumpe getauscht. Zum Entsetzten von Herrn A. kam es jedoch bei der ersten Ausfahrt auf der Donau im Frühsommer 2017 zu einem Motorschaden. Diesen Schaden führte der Konsument auf einen Fehler bei den Wartungsarbeiten zurück, da die neue Wasserpumpe auf einen schadhaften Getriebeboden montiert worden sei. Dies sei ihm auch von einem Sachverständigen bestätigt worden.
Um die Kosten des notwendigen Motortausches nicht alleine tragen zu müssen, wandte sich Herr A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem nicht zur Zufriedenheit von Herrn A. gelöst werden. Auf Nachfrage erklärte die TopYacht Handels- und Service GmbH, der von Herrn A. geschilderte Ablauf der Ereignisse sei für das Unternehmen kaum plausibel, hätte es doch, vor Eintritt eines Motorschadens, zu einer Veränderung beispielsweise der Motortemperatur kommen müssen. Diese sei auf den Instrumenten aber erkennbar. Auch könne man nach Rücksprache mit dem Hersteller keinen Zusammenhang zwischen dem behaupteten Fehler beim Tausch der Wasserpumpe und dem eingetreten Schaden sehen. Das Gutachten des Sachverständigen sei daher nicht nachvollziehbar und man könne Herrn A. keinen Ersatz des Schadens anbieten.