Verschwundene Konzertkarten
Herr M. kaufte im Dezember 2016 über die Onlineplattform Viagogo Karten für ein Konzert im Sommer 2017, wobei ihm in der Bestätigungs-Email mitgeteilt wurde, dass die Karten bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per UPS geliefert würden. Herrn M wurde dabei auch mitgeteilt, dass die Übergabe der Karten nur gegen Unterschrift erfolge. Drei Wochen vor der Veranstaltung setzte er sich mit Viagogo in Verbindung, um sich nach der bevorstehenden Lieferung der Tickets zu erkundigen. Zu seiner großen Verwunderung wurde ihm mitgeteilt, dass die Zustellung bereits im Dezember erfolgt sei, was ihm aber gänzlich unbekannt war. Auf Nachfrage beim Zustelldienst UPS wurde dem Konsumenten mitgeteilt, man hätte mit der Viagogo AG die Sondervereinbarung getroffen, wonach Zustellungen auch durch Hinterlegung möglich wären. Einen Nachforschungsauftrag könnte aber nur der Absender, in diesem Falle Viagogo, in Auftrag geben. Daraufhin setzte sich Herr M. mit Viagogo in Verbindung. Das Unternehmen lehnte dies jedoch ab, da man Urgenzen und Beschwerden nur innerhalb einer 14-tägigen Frist ab Zustellung annehme. Dies war Herrn M jedoch nicht möglich, da er, laut eigener Aussage, von der angeblich im Dezember 2016 erfolgten Zustellung erst im August 2017 erfuhr. Deshalb wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung war es nicht möglich, eine für Herrn M. zufriedenstellende Lösung zu finden. Auch nach mehreren Urgenzen war die Viagogo AG für eine Stellungnahme in dem Fall nicht erreichbar. UPS hat sich zwar immer wieder kurz gemeldet, dass man der Sache nachgehen werde, aber mehr ist bis Redaktionsschluss auch nicht gekommen.