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Lieferung der Brille

Herr S. hat bei der SuperVista AG nach einer Kataraktoperation eine neue Brille bestellt. Laut Angaben des Konsumenten habe er mit dem Unternehmen vereinbart, dass er die neue Brille unbedingt vor seiner dreiwöchigen Urlaubsreise in die USA benötigt. Trotz mehreren Urgenzen, hat er jedoch die Brille nicht rechtzeitig erhalten, wobei ihm dadurch Unannehmlichkeiten entstanden sind. Da sich der Konsument keiner Schuld bewusst war und mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, hat sich Herr S. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn S. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilt uns mit, dass der Vertrag rückabgewickelt wurde und dem Konsumenten keine Zahlungsverpflichtung entstanden ist.