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Sonntagsaufschlag und Umsatzsteuer fast vergessen

An einem Nachmittag Mitte August 2017 konnte Frau B. mit ihren Kindern nicht mehr ins Haus gelangen, da sie die Eingangstür nicht mehr aufsperren konnte. In dieser Notsituation hat sie den Aufsperrdienst Ali Semmo angerufen. Laut Angaben von Frau B. wurden ihr telefonisch keine Informationen über die Kosten mitgeteilt, obwohl sie danach gefragt habe. Nach ca. einer halben Stunde ist dann ein Techniker vom Aufsperrdienst gekommen und noch bevor er mit den Arbeiten begonnen hat, erkundigte sich Frau B. über die Kosten. Daraufhin sei ihr mitgeteilt worden, dass für solche Arbeiten ein Betrag in Höhe von ca. € 200,- zu bezahlen wäre. Die Konsumentin war mit diesem Kostenvoranschlag einverstanden und der Techniker hat daraufhin die Wohnungstür innerhalb von wenigen Sekunden geöffnet, ohne dass das Schloss gewechselt werden musste. Anschießend wurde die Rechnung über einen Betrag in Höhe von ca. € 200,- präsentiert, welche die Konsumentin auch unterschrieben hat. Erst nachher hätte der Techniker, laut Angaben der Frau B., ein Sonntagsaufschlag in Höhe von € 170,- sowie die USt. hinzugefügt und die Rechnung wuchs dadurch auf ca. € 440,- an. Die Konsumentin hat einen Betrag in Höhe von € 400,- für die Arbeiten in Bar bezahlt und bekam noch einen Zahlschein über ca. € 40,-. Frau B. hat sich daraufhin bei anderen Wiener Aufsperrdiensten erkundigt und hat von dem Aufsperrdienst einen Betrag in Höhe von ca. € 150,- zurückgefordert. Da sie auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen Ali Semmo Aufsperrdienst bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.