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Notwendiger Austausch von schadhaften Brustimplantaten

Frau K. ließ sich im Jahr 2006 nach ausführlicher Beratung Brustimplantate der Firma Eurosilicone einsetzen, da ihr vom behandelnden Arzt versichert wurde, diese könnten lebenslang im Körper verbleiben. Bei einer Routineuntersuchung im Jahr 2016 wurde allerdings festgestellt, dass die Implantate auf beiden Seiten gerissen waren, weshalb ein Austausch durch eine neuerliche Operation nötig war. Laut eigenen Angaben erfuhr Frau K. bei einem Gespräch mit ihrem behandelnden Arzt auch, dass dieser mittlerweile Implantate eines anderen Herstellers verwenden würde, da er bereits öfters ähnliche Probleme mit Silikonkissen der Firma Eurosilicone bei seinen Patientinnen beobachtet habe. Da die Konsumentin davon ausging, die Implantate garantiert lebenslang im Körper behalten zu können, war sie sehr enttäuscht über eine nun notwendig gewordene Operation zum Austausch der Silikonkissen, zumal der neuerliche Eingriff € 3.300,- kostete. Frau K. wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung bei ihrem Wunsch nach dem Ersatz der Kosten für die zweite Operation. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte keine für Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Eurosilicone erklärte auf Nachfrage, man gebe zwar sehr weitreichende Garantien, jedoch nicht auf lebenslange Haltbarkeit. Weiters verwies das Unternehmen auf Prüfberichte, in denen die eigenen Produkte gut abschnitten, weshalb die Aussage des Arztes von Frau K. als rein subjektive Wahrnehmung zu sehen sei. Weiters könne man die Ursache für defekte Implantate nicht immer feststellen. Man lehne eine Entschädigung von Frau K. daher ab.