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Pflegebetreuung mit Hindernissen

Der Vater von Frau F. sollte nach einem Spitalaufenthalt eine 24-Stunden Betreuung erhalten. Dazu wurde vom Entlassungsmanager des Spitals eine Empfehlung für eine Pflegeagentur ausgesprochen, die Frau F. wiederum an die Agentur DDPflegeBetreuung24h e.U. verwies. Mit dieser machte sich Frau F. einen Termin zur Besprechung aus, während diesem der Fall kurz aufgenommen wurde. Die dann vereinbarungsgemäß geschickten Pflegekräfte empfanden aber weder Frau F. noch ihr Vater als zumutbar, da diese nur über sehr schlechte Deutschkenntnisse verfügten und Frau F. auch den Eindruck gewann, es handle sich um nicht ausreichend geschulte Pflegekräfte. Daher beendete die Konsumentin die Pflegevereinbarung wieder und bat um die Übermittlung diverser Dokumente und Unterlagen, die sie für die Einreichung der Förderung beim Sozialministerium benötigte. Da sich die Pflegeagentur DDPflegeBetreuung24h nicht mehr bei der Konsumentin bezüglich der Unterlagen meldete, wandte sie sich schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte der Fall nicht zur Zufriedenheit von Frau F. gelöst werden, da es nicht möglich war, bis Redaktionsschluss eine Stellungnahme des Unternehmens zu dieser Sache zu bekommen.