Doppelte Abbuchung!
Frau A. habe einen Fitnessvertrag für Personal Training für je € 280,- monatlich mit Holmes Place Austria abgeschlossen. Die Konsumentin sei mit den Leistungen unzufrieden bzw. sei ihr für den Monat April der Monatsbeitrag doppelt gerechnet worden. Frau A. versuchte mehrmals Kontakt mit Holmes Place Austria aufzunehmen, um das Anliegen zu klären, jedoch ohne konkrete Rückmeldung erhalten zu haben. Hilfesuchend habe sie sich an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden, und zwar, Holmes Place Austria hat umgehend die Rücküberweisung des Betrages in Höhe von € 280,- an Frau A. veranlasst.