• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Vertragskündigung wurde nicht anerkannt?

Gegenüber Frau G. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.800,- geltend gemacht.Laut Angaben der Konsumentin war sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss minderjährig gewesen. Auf die Zusage der Mitarbeiterin des Unternehmens vertrauend, dass der Vertrag jederzeit kündbar sei, habe sie einen Fitnessvertrag, ohne die Unterschrift ihres Erziehungsberechtigen, abgeschlossen. Als die Konsumentin einige Monaten später den Vertrag kündigen wollte, wurde dies seitens des Unternehmens nicht akzeptiert. Da durch die Intervention der Eltern die Kündigung anerkannt wurde, konnte die Konsumentin nicht nachvollziehen, weshalb sie vier Jahre später eine hohe Forderung erhalten hat. Da sich Frau G. keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, die Frau G. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag wurde aufgelöst und zukünftig werden keine Forderungen mehr ausgestellt.