Kein Hinweis auf Sonderfarben?
Im Jänner 2017 stöberte Frau Mag. M. im Onlineshop von www.hauteng.de und war von der Auswahl der Farben für die Artikel begeistert. Folglich bestellte sie ein Potpourri zum Anprobieren der Kleidung. Nach Erhalt der Ware musste die Konsumentin mehrere Artikel zurücksenden, weil diese nicht passten. Daraufhin wurde der Frau Mag. M. seitens des Unternehmens mitgeteilt, dass ein Widerruf lediglich zum Teil möglich ist, weil drei Artikel in Sonderfarben für die Konsumentin hergestellt wurden. Frau Mag. M. ließ mitteilen, dass im Webshop definitiv kein Hinweis entdeckt werden konnte, dass es sich bei einigen Farben um kundenindividuelle Sonderanfertigungen handelt, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Laut Angaben der Konsumentin, wäre sie vorab informiert worden, dass es sich um Sonderleistungen handelt, deren Rückgabe ausgeschlossen ist, hätte sie die Bestellung nie getätigt. Des Weiteren war die Konsumentin der Meinung, dass sie zu keinem Zeitpunkt proaktiv über ihr Widerrufsrecht informiert wurde. Aufgrund dessen, dass Frau Mag. M. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Mag. M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen SFDI Inh. Michael Konrad (Hauteng.de) bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.