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Bitte um eine Lösung

Anfang Mai 2016 hat sich Herr G. zusammen mit seiner Freundin in einem Fitnessstudio des Unternehmens megaFitness.at angemeldet. Laut Angaben des Konsumenten steht im Vertrag geschrieben, dass die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, wobei eingeschrieben erstmals zum Ende des ersten Jahres gekündigt werden kann und als Kündigungsfrist zwei Monate vereinbart werden. Herr G. hat, eigenen Angaben nach, die Kündigung vor Ende des ersten Jahres hingeschickt, jedoch wurde diese nicht akzeptiert, da er die Kündigung anscheinend bereits im Jänner 2017 hätte versenden sollen. Der Konsument war der Meinung, dass aus dem Vertrag zu verstehen sei, dass man ein Jahr "dabei sein" muss und erst danach den Vertrag kündigen kann. Dann würde die zweimonatige Kündigungsfrist noch "dazu kommen". Da Herr G. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die erstmalige Kündigung des Vertrages zwei Monate vor Ende des ersten Jahres möglich gewesen wäre. Laut Aussage des Fitnessstudios wurde diese Frist nicht eingehalten, weshalb der Vertrag unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist erst zum Ende des zweiten Jahres wirksam gekündigt wurde. Daraufhin hat Herr G. Stellung zu den Angaben des Unternehmens genommen und mitgeteilt, dass er damit nicht einverstanden ist, weil den Informationen, die im Vertrag stehen, etwas anders zu entnehmen sei. Das Unternehmen hat dazu bis Redaktionsschluss keine weitere Stellung bezogen.