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Ein hoher Preisunterschied

Frau S. hat im Internet zwei Konzerttickets über Viagogo AG für ein im Juni 2017 stattfindendes Konzert der Beach Boys zum Gesamtpreis von ca. € 320,- bestellt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bei Erhalt der Bestellbestätigung feststellen müssen, dass der Gesamtpreis nun ca. € 470,- war. Da ihr mehr als das Doppelte verrechnet wurde und da sie während des gesamten Bestellvorganges auf diesen Gesamtbetrag nicht hingewiesen wurde, war sie auch nicht bereit diesen hohen Betrag zu begleichen. Hätte die Konsumentin einen Hinweis auf diesen derartigen hohen Zuschlag bekommen, hätte sie die Tickets ihren Angaben nach nicht mehr bestellt. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Viagogo AG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.