Rückerstattung der ungerecht abgebuchten Beträge wird verweigert?
Im Dezember 2014 hat Frau G. mit der CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung bezüglich eines Trainings in einem Fitnessstudio im 16. Bezirk Wien abgeschlossen, wobei sie mit dem Training krankheitshalber pausieren musste. Als sie das Training fortsetzten wollte, hat sie ihren Angaben nach feststellen müssen, dass das Studio geschlossen war. Da keine Informationen diesbezüglich vorhanden waren, ging sie davon aus, dass am Ende der vertraglichen Laufzeit (August 2016) keine Abbuchungen mehr stattfinden werden und die Sache damit beendet sein werde. Entsetzt hat sie später erfahren müssen, dass dies nicht der Fall war. Da sie keine Informationen bezüglich einer Filialschließung oder eines Wechsels erhalten hat und auch keine Leistungen des Unternehmens mehr in Anspruch genommen hat, konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb der Vertrag nicht beendet wurde und ca. € 600,- ungerechtfertigt von ihrem Konto abgebucht wurden. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die CVS Fitness GmbH hat letztendlich auf die Beschwerde der Konsumentin reagiert und teilte ihr erst jetzt mit, dass sie in einer anderen Filiale weiter trainieren kann, wobei ihr Vertrag aus Kulanz mit Ende Jänner 2017 beendet wird. Frau Z. bedankte sich für die erhaltenen Informationen, bestand trotzdem weiter auf die Rückerstattung der ungerechtfertigt abgebuchten Beträge. Bis Redaktionsschluss meldete sich die CVS Fitness GmbH bezüglich der Rückerstattung nicht mehr.