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Das Paket wurde nicht zugestellt

Mitte Dezember 2016 wurde gegenüber Frau L. seitens des Unternehmens QVC Handel LLC & Co. KG eine Forderung in Höhe von ca. € 40,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin ist sie eine treue Kundin des Unternehmens, die immer wieder gerne und bislang problemlos bestellt hat. Nach Erhalt der Forderung hat sich Frau L. mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und erklärte ihm, dass der beauftragte Zusteller der österreichischen Post das Paket nicht zugestellt hat, obwohl sie zu Hause war. Frau L. wurde lediglich eine Verständigung über den Versuch der Zustellung in ihrem Briefkasten hinterlegt. Die Konsumentin war der Meinung, dass sie kein Verschulden daran trifft, dass ihr die Ware nicht übermittelt und zugestellt wurde, obwohl sie nachweislich zu Hause war. Sie hat den Zusteller sogar ins Haus gelassen. Abschließend ließ Frau L. mitteilen, dass sie jedenfalls die Ware nicht erhalten hat und diese beim Unternehmen sein sollte. Da die Konsumentin keine Reaktion seitens des Unternehmens erhalten hat, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau L. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die QVC Handel LLC & Co. KG ließ mitteilen, dass sich der Sachverhalt aufgeklärt hat und abgeschlossen wurde. Das Unternehmen teilte noch mit, dass Kontakt mit dem Versanddienstleister aufgenommen wird um die Ursache für das Problem zu klären.