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Ausfärbung als Qualitätsmangel oder Verbrauchsfall?

Im Mai 2014 hat sich Frau H. ein Kleid der Firma Guess zum Preis von ca. € 180,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin hat sie das Kleid nach dem Kauf nur drei Mal kurz getragen und gleich bei der ersten Handwäsche ist es zu einer "Ausfärbung" gekommen bzw. ist die schwarze Farbe einfach "ausgelaufen". Frau H. hat sich sohin wegen diesem Qualitätsmangel an das Unternehmen Guess Austria GmbH gewandt. Dieses hat in seiner Antwort an die Konsumentin auf "Gebrauchsspuren" verwiesen und den Fall als "Verbrauchsfalls" eingestuft. Da sie der Meinung war, dass es sich um einen versteckten Mangel handle und den Kaufpreis deswegen zurückerstattet haben wollte, hat sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Guess Austria GmbH bis Redaktionsschluss zu dieser Angelegenheit keine Stellung bezogen hat.