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Vom kostenlosen Probetraining zum kostenpflichtigen Vertrag

Gegenüber Frau B. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der CVS Fitness GmbH eine offene Forderung in Höhe von ca. € 2.000,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie einmalig im Fitnessstudio im 16. Bezirk an einen kostenlosen Probetraining teilgenommen, wobei ihr nicht bewusst war einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Die Konsumentin hat eine Unterschrift geleistet, jedoch ist sie davon ausgegangen, dass diese für das Probetraining war. Zusätzlich wurde sie über Monate weder vom Fitnessunternehmen noch vom Inkassobüro kontaktiert. Da ein Trainingsvertrag nie erwünscht war und sie diesen storniert und die offene Forderung ausgebucht haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau B. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vertrag wurde aufgelöst und die offene Forderung ausgebucht.