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EMS-Station zu! Vertragsauflösung akzeptieren?

Frau L. hat Ende September 2016 eine Vereinbarung mit CVS Fitness GmbH über ein EMS-Training abgeschlossen. Nun habe sie erfahren, dass die EMS-Station vom Betreiber geschlossen wird und dessen Räumlichkeit gar nicht mehr vorhanden sein werde. Damit war für die Konsumentin die Angelegenheit erledigt, obwohl sie mit dem EMS-Training an sich zufrieden war. Da Frau L. eine Bestätigung der Auflösung des Vertrages haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, die Frau L. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: im Sinne einer kundenorientierten Lösung wird der Vertrag mit Ende November 2016 als beendet betrachtet.