Probleme beim Umzug
Herr W. hat die Firma Zustellexpress Umzüge Möbeltransporte EU-Weit mit seinem Umzug von der Schweiz nach Österreich beauftragt. Als Grundlage für den hierfür vereinbarten Preis in Höhe von € 3.000,- diente eine von Herrn W. erstellte Ladeliste. Laut Angaben des Konsumenten wurden jedoch viele vereinbarte Umzugskriterien seitens der Firma nicht eingehalten: die Anzahl der Transporter und Umzugshelfer, Bezahlung, Beladung, Ladevolumen der Wagen, etc. Aufgrund der Unregelmäßigkeiten musste auch der Konsument zusammen mit seiner Lebensgefährtin beim Tragen mithelfen, wobei rund ein Drittel der Umzugsware zurückbleiben musste. Zusätzlich wurde dem Konsumenten mitgeteilt, dass er aufgrund Überladung eines Transporters eine Strafe von € 1.600,- zahlen soll. Erst nachdem Herr W. den Betrag hinterfragte stellte sich heraus, dass die eigentliche Strafe lediglich € 80,- betrug, wonach er diesen doch viel kleineren Betrag beglichen hat. Des Weiteren wurde Herr W. noch in der Schweiz auf dem Weg aufgefordert weitere € 600,- für ein drittes Fahrzeug zu zahlen. Als dies seitens des Konsumenten abgelehnt wurde, ist der Fahrer weggefahren und Herr W. musste die Polizei rufen. Danach hat er selbst den Transport der in der Schweiz zurückgebliebenen Umzugsware organisieren müssen und zu diesem Zweck einen Kleintransporter ausgeliehen und zwei Helfer engagiert. Letztendlich hat ihn der ganze Umzug ca. € 4.120,- an Barauslagen und dazu noch weit über 100 Stunden an Organisations- und Zeitaufwand für ihn und seine Helfer gekostet. Da Herr W. der Meinung war, dass er für seine Mehraufwendungen gegenüber dem vereinbarten Entgelt eine angemessene Entschädigung von der Firma erhalten sollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Stellungnahme der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens hat sich dieses sowohl am vereinbarten Pauschalpreis als auch an der Gewichtsgrenze, Nutzlast und Ladevolumen gehalten. Aufgrund der Überladung war eine Umladung notwendig und deswegen wurden die € 600,- zu Recht verlangt. Der Konsument meinte hingegen, dass er der Firma alle benötigten Informationen vorab bekanntgegeben hat und er daher für das Gewicht bzw. Volumen nicht verantwortlich gemacht werden könne. Zusätzlich wollte er die Kosten für den neuerlichen Transport der zurückgebliebenen Umzugsware und eine angemessene Entschädigung für seinen zusätzlichen Zeitaufwand als auch jenen seiner Helfer ersetzt haben und die € 600,- nicht leisten. Das Unternehmen war jedoch nach wie vor der Meinung, dass der Konsument alle notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten habe und hat weiterhin auf der Leistung von € 600,- bestanden.