Rechnung vom Fitnesscenter nach Urlaub erhalten?
Ende Oktober 2016 wurde gegenüber dem Sohn des Herrn S. seitens eines Inkassobüros im Namen der Klein & Wittmann Sportcenter GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er zusammen mit seinem minderjährigen Sohn vor seinem jährlichen Sommerurlaub dem Fitnesscenter eingeschrieben mitgeteilt, dass sie zwei Monate auf Urlaub sind. Herr S. hat das Unternehmen Klein & Wittmann Sportcenter GmbH ersucht, dass die Mitgliedschaft für den Zeitraum still zu legen. Laut Angaben des Konsumenten sei ihm auch zugesagt, dass das in Ordnung gehen würde. Nun mit Verwunderung und unerwartet, wurde die o.g. Forderung geltend gemacht. Da der Konsument auf keinem grünen Zweig mit der Klein & Wittmann Sportcenter GmbH kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn S. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass ausgemacht wurde, dass dem Konsumenten nach der Vertragslaufzeit von einem Jahr die zwei Monate als Guthaben angehängt werden, dies aber lediglich unter der Voraussetzung das erstens nach dem Urlaub einen Nachweis über den Urlaub gebracht werden muss und zweitens die Zahlung ohne Unterbrechung weiterläuft. Der Konsument hat die Forderung beglichen und es wurde ihm seitens Unternehmens bestätigt, dass er die zwei Monate wie ausgemacht am Vertragsende als Guthaben angehängt bekommen wird unter Vorlage einer Bestätigung. Das Unternehmen hat auch die Betreibung der Forderung durch das Inkassobüro für Herr S. kostenfrei storniert.