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Änderung der Vertragsinhalte

Frau S. hat in der Filiale der CVS Fitness GmbH im 22. Bezirk einen Vertrag abgeschlossen. Als langjährige Kundin des Unternehmens hat die Konsumentin neuerlich ihren Fitnessvertrag verlängert, wobei sie feststellen musste, dass das Unternehmen jetzt ein neues Logo und auch neue Vertragsinhalte hat. Laut Angaben von Frau S. hat sie ein Mal pro Woche ein EMS-Training und zwei Mail pro Woche ein Vibrationstraining konsumiert. Nun wurden ihr wöchentlich nur ein Mal ein Vibrationstraining und ein Mal ein EMS-Training erlaubt. Aufgrund dessen habe sie ihren Vertrag gekündigt, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Da sie entweder die versprochenen Leistungen haben wollte oder eine Vertragsauflösung, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens kann die Konsumentin, auf eigene Gefahr, zwei Mal hintereinander, die vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen. Frau S. teilte dies den Mitarbeiterinnen im Fitnessstudio mit, wobei diese den Erhalt einer solchen Mitteilung verneint haben. Daraufhin hat die Konsumentin denen die Verständigung gezeigt, wobei sie die unfreundliche Antwort erhalten hat, dass sie diese Leistungen schon von Anfang an in dieser Form in Anspruch nehmen konnte, was natürlich laut Angaben der Konsumentin nicht gestimmt hat. Als Lösungsvorschlag soll die Konsumentin in einer anderen Filiale trainieren gehen. Da ihr diese Situation mittlerweile untragbar geworden ist, hat sie den Vertrag vorzeitig auflösen wollen, jedoch ohne Erfolg.