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Kostenpflicht bei Registrierung?

Gegenüber Frau G. wurde seitens der B2B Web Consulting GmbH mit einem Schreiben vom August 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie im Mai 2016 im Internet ein Kochrezept gesucht, wobei sie die Seite www.profi-kochrezepte.de besucht hat. Da die Seite abgestürzt ist, konnte sie sich nicht registrieren. Zusätzlich hat sie im Juni eine Zahlungsaufforderung über € 280,- erhalten, wobei ihr mitgeteilt wurde, dass sie angeblich ein Zwölf-Monats-Abo abgeschlossen hätte. Da sie die Rechnung ignoriert hat, hat sie eine erste Mahnung erhalten und danach eine Mahnung, die Eindruck erweckt, sie würde von einem Gericht kommen, in Wahrheit jedoch wieder von der B2B stammt. Da ihrer Meinung nach die Forderung nicht berechtigt war, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen B2B Web Consulting GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.