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Wertersatz nicht nachvollziehbar

Herr W. hat sich bei dem Unternehmen Parship GmbH registriert, wobei er den Vertrag innerhalb der vom Unternehmen gesetzten Fristen ohne Angabe von Gründen aufgelöst hat. Zusätzlich hat er von Parship GmbH nur eine Teilrückzahlung in Höhe von ca. € 80,- erhalten. Seine Kündigung bzw. der Rücktritt wurde vom Unternehmen angenommen und die bezahlte Summe wurde bis auf einen Wertersatz wieder zurücküberwiesen. Des Weiteren war der Konsument mit den Leistungen des Unternehmens unzufrieden und konnte den Wertersatz überhaupt nicht nachvollziehen. Er ist der Meinung, dass die Berechnung nicht richtig war. Da er eine detaillierte schriftliche Aufklärung haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden.