Wechslung der Filiale
Gegenüber Frau F. wurde seitens der CVS Fitness GmbH mit einem Schreiben vom März 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 70,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat in August 2015 in der Filiale des Unternehmens im 23. Bezirk einen Fitnessvertrag, der im November 2015 begonnen hat, unterschrieben. Aufgrund der Schließung der Filiale am 12.02.2016 konnte sie die Fitnessleistungen des Unternehmens nicht mehr in Anspruch nehmen. Deshalb hat Frau F. im Februar 2016 den Vertrag gekündigt. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie doch in dem Studio in Mödling weiter trainieren soll. Dafür hätte die Konsumentin 1,5 Stunden mit dem öffentlichen Verkehrsmittel benötigt um den Studio in Mödling zu erreichen. Aufgrund der großen Entfernung und des erheblich höheren Zeitaufwands war ihr die Inanspruchnahme der Leistungen in dem vorgeschlagenen Studio nicht zumutbar. Hilfesuchend hat sich Frau F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau F. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: im Sinne einer kundenorientieren Lösung wurde der Vertrag aus Kulanz beendet. Es erfolgte jedoch keine Rückerstattung der bezahlten Beiträge.