Geht auch so!
Im Frühling dieses Jahres habe Frau R. bei "CVS Fitness GmbH" ein Vertrag bei besagtem Fitnesscenter abgeschlossen. Kurze Zeit später habe die Konsumentin Schmerzen empfunden worauf sie einen Facharzt aufsuchte der ihr bestätigte, dass für sie der weitere Besuch des Fitnessstudios nicht zu empfehlen sei. Da das Unternehmen nicht bereit gewesen sei ihr die ausserordentliche Kündigung anzuerkennen, sei Frau R. zum Konsumentenschutz gekommen. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "CVS Fitness GmbH" Einsicht gezeigt und der Konsumentin die ausserordentliche Kündigung auf Kulanzbasis bescheinigt.