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Gesundheitlichen Beschwerden

Frau S. hat zusammen mit ihrem Lebensgefährten am 29.05.2015 je eine Mitgliedschaft bei der Mandu one life GmbH abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin konnte sie die monatlichen Abbuchungen in Höhe von € 125,67 nicht nachvollziehen. Laut deren Berechnungen sollte monatlich ein Betrag in Höhe von 4 x € 25,- für die Trainingseinheit zzgl. dem Wäscheservice zum Preis von 4 x € 4,- abgebucht werden. Des Weiteren konnten die letzten Trainings aufgrund zweier Verletzungen im September 2015 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Da das Training zu gesundheitlichen Beschwerden geführt hat, haben die Konsumenten die außerordentliche Kündigung der Verträge bekanntgegeben. Folglich wurde denen mitgeteilt, dass 39 Trainingseinheiten von den vereinbarten 52 noch offen wären, wobei sich der Betrag auf € 1.131,- pro Person belaufen würde, wenn die Trainingseinheiten nicht konsumiert werden. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Causa wurde gelöst.